Der Bundestag regelt in Zukunft die Assistenz im Krankenhaus für Menschen mit Beeinträchtigung. Diese Änderung wurde in der vergangenen Woche beschlossen und wird Ende 2022 umgesetzt.
Der Bundestag regelt in Zukunft die Assistenz im Krankenhaus für Menschen mit Beeinträchtigung. Diese Änderung wurde in der vergangenen Woche beschlossen und wird Ende 2022 umgesetzt.
Demnach sollen in Zukunft die Krankenkassen dafür zahlen, wenn nahe Angehörige oder Personen aus dem engsten persönlichen Umfeld als Begleitung dienen. Für eine Begleitung durch Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen von Diensten und Einrichtungen der Behindertenhilfe zahlen dagegen die Träger der Eingliederungshilfe.
Besonders wichtig ist dies für Menschen mit Beeinträchtigung, die sich selber gar nicht oder nur schwer verständigen können und somit auf eine Begleitperson angewiesen sind.
Diese Änderung wird allerdings noch nicht direkt umgesetzt, sondern erst zum Oktober 2022 gelten. Damit wird eine Regelung getroffen, die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung lange gewünscht haben.