Die Lebenshilfe startete im Februar eine bundesweite Kampagne gegen Kürzungen bei der Eingliederungshilfe.
Es ist derzeit noch nicht abzusehen, welche Herausforderungen auf die Betroffenen zukommen, wenn die aktuell diskutierte Pflegereform auf den Weg gebracht worden ist. Dies ist die Analyse bzw. Position der Lebenshilfe Bundesvereinigung:
  • Soziale Teilhabe nur noch als Gruppenleistung: Bei den Leistungen der sozialen Teilhabe soll die gemeinsame Inanspruchnahme der Leistungen der Regelfall werden. Das bedeutet, dass individuelle Assistenz beim Wohnen, der Freizeit und der Unterstützung im Alltag die Ausnahme wird. Das Wohnen in einer eigenen Wohnung mit individueller Assistenz wird dadurch erheblich erschwert.
  • Gemeinsame Assistenz in der Schule als Standard: Teilhabe an Bildung gibt es meistens in Form von Schulassistenz. Den Anspruch auf individuelle Schulassistenz soll es künftig nur noch in Ausnahmefällen geben. Bisher ist nicht klar, wie sichergestellt wird, dass es die im Einzelfall erforderliche Schulassistenz dann auch wirklich gibt. Es ist möglich, dass sie dann immer erst eingeklagt werden muss.
  • Strengere Regeln beim Wunsch- und Wahlrecht: Es soll festgeschrieben werden, welche Leistungen „angemessen“ sind, welche „zumutbar“ und ab welcher Höhe Kosten als „unverhältnismäßige Mehrkosten“ gelten.  Starre Grenzen bergen jedoch die Gefahr, dass der Bedarf im Einzelfall nicht gedeckt wird.
  • Eingliederungshilfe soll häufiger in Geld-Pauschalen geleistet werden: Auch pauschale Geldleistungen sind häufig nicht bedarfsdeckend, weil sie zu niedrig angesetzt werden. Es darf daher bisher Pauschalen nur geben, wenn sie vom Menschen mit Behinderung gewünscht sind. Es muss also seine Zustimmung vorliegen. Nun soll es nicht mehr auf die Zustimmung ankommen, dafür soll es das Recht auf Widerspruch geben. Das würde bedeuten, dass immer erstmal Geld-Pauschalen angeboten werden und der Mensch mit Behinderung diesen aktiv widersprechen muss. Die Gefahr: Leistungslücken und fehlende Bedarfsdeckung.
  • Keine Beteiligung bei der Bedarfsplanung: Künftig soll es Angebote der Eingliederungshilfe nur noch geben, wenn sie vorher in der Bedarfsplanung der Kommunen so vorgesehen waren. Das Problem: Bei dieser Bedarfsplanung sollen weder Menschen mit Behinderung, ihre Verbände noch Leistungserbringer beteiligt werden. Kommunen können ihre Angebote nach Kassenlage planen. Dadurch könnten Angebote fehlen, besonders wenn sie hohe oder ungewöhnliche Bedarfe abdecken.  
  • Finanzierung von Tarifkosten: Die Tarife von Mitarbeitenden in der Eingliederungshilfe sollen künftig auf Tarife der öffentlichen Hand begrenzt werden. Anbieter, die einen anderen Tarifvertrag abgeschlossen und ihren Mitarbeitenden vertraglich zugesagt haben, können Existenzprobleme bekommen. 

Petition gegen Kürzungen

Die Petition „Teilhabe ist Menschenrecht – Keine Kürzungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung“ ist nicht mehr aktiv.

Die Mitzeichnungsfrist beim Deutschen Bundestag lief vom 13. April bis 25. Mai 2026. In dieser Zeit kamen 181.269 Unterschriften zusammen (104.929 digital und 76.340 analog). Damit gehört sie zu den erfolgreichsten Bundestagspetitionen der vergangenen Jahre. 

Die Kampagne „Teilhabe ist Menschenrecht“ selbst läuft jedoch weiter. Die Initiatoren informieren weiterhin über den politischen Prozess und rufen dazu auf, sich gegen Kürzungen der Eingliederungshilfe zu engagieren. Nach Abschluss der Petition fand bereits eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages statt. 

Wenn du die Petition damals nicht mehr unterschreiben konntest, kannst du die Kampagne trotzdem noch unterstützen, etwa durch Informationen weitergeben, Aktionen begleiten oder Abgeordnete anschreiben.

Die Kampagne ist nicht mehr aktiv.
Aber sie sollte weiter unterstützt werden.

Text der Pedition
Der Deutsche Bundestag wird aufgefordert, keine gesetzlichen Änderungenvorzunehmen, die zu Kürzungen und Einschränkungen der Eingliederungshilfe fürMenschen mit Behinderung – zum Beispiel durch Pauschalierungen – führen. DennTeilhabe ist Menschenrecht.

Begründung
In den vergangenen Monaten wurde öffentlich darüber diskutiert, die Kosten für dieEingliederungshilfe zu begrenzen. Diese Diskussionen verunsichern viele Menschenmit Behinderung, ihre Familien und Freunde zutiefst. Sie fragen sich: Wird dieUnterstützung, auf die wir angewiesen sind, künftig noch ausreichen? Wirdselbstbestimmtes Leben noch möglich sein?

Hintergrund der Diskussion ist der finanzielle Druck, den Kommunen seit Jahrenbeklagen: Leere Kassen zwingen sie, nach Einsparmöglichkeiten zu suchen.Bundeskanzler Merz hat diesen Druck aufgegriffen. Die Sozialstaatskommissionfordert, dass der aktuelle Dialog zwischen dem Bundesministerium für Arbeit undSoziales, den Ländern und Kommunen vorrangig auf Kosteneinsparungen in derEingliederungshilfe ausgerichtet wird – Ergebnisse sollen schon bis Mitte 2026vorliegen.

Für Menschen mit Behinderung ist Eingliederungshilfe jedoch nicht irgendeineLeistung. Sie ist die notwendige Unterstützung im Alltag: Assistenz beim Wohnenoder in der Schule, Hilfe bei der Arbeit, Begleitung in der Freizeit, Unterstützung beider Kommunikation. Sie ermöglicht die volle, wirksame und gleichberechtigteTeilhabe am gesellschaftlichen Leben – und verwirklicht das Wunsch- undWahlrecht: das Recht jedes Menschen mit Behinderung, selbst zu entscheiden, wo,wie und mit wem er oder sie lebt.

Gekürzte oder gedeckelte Leistungen bedeuten nicht nur weniger Geld – sondernweniger Selbstständigkeit und weniger Würde. Eingliederungshilfe ist kein Luxusund kein freiwilliger Zuschuss. Sie ist Voraussetzung dafür, dass Menschen mitBehinderung gleichberechtigt leben und ihre Rechte wahrnehmen können. Mit derRatifikation der Behindertenrechtskonvention hat Deutschland anerkannt, dassTeilhabe Menschenrecht ist – dies muss der Maßstab bleiben!

Der Deutsche Bundestag wird daher aufgefordert,

  • keine Änderungen am SGB IX vorzunehmen, die zur Einschränkung der selbstbestimmten Lebensführung behinderter Menschen führen,
  • sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderung weiterhin über alle Belange ihres Lebens selbst bestimmen können – wo und mit wem sie leben, wie sie Freizeit, Schule und Arbeit gestalten,
  • Pflege und Eingliederungshilfe als gleichwertig anzuerkennen, den Gleichrang beider Leistungen nicht anzutasten und beide Bereiche in ihrer Substanz zu schützen,
  • das Recht der Eingliederungshilfe so weiterzuentwickeln, dass Inklusion gestärkt und nicht durch Sparmaßnahmen gefährdet wird. Vorfahrt für Inklusion – nicht für Sparmaßnahmen.

    Eine solidarische Gesellschaft misst sich daran, wie sie mit denjenigen umgeht, die Unterstützung benötigen. Die rechtlichen Grundlagen der Eingliederungshilfe im SGB IX dürfen daher nicht geschwächt werden.

    Erläuterung:
    Die Eingliederungshilfe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) ist eine bundesgesetzlich geregelte Leistung. Sie bildet die zentrale Grundlage für selbstbestimmtes Leben, gesellschaftliche Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung.

Link zur Website der Lebenshilfe Bundesvereinigung