Beratung

Beratung

Wir beraten Sie gerne

Personen mit einer dauerhaften geistigen, körperlichen oder psychischen Beeinträchtigung oder jede, denen eine Beeinträchtigung droht sind, haben unter Bedingungen einen Anspruch auf eine Eingliederungshilfe, sofern ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt ist. Ziel ist es, diese Situation zu verbessern und damit die Chance auf Teilhabe zu optimieren.

Bei dieser Leistung handelt es sich um eine soziale Leistung, die im Sozialgesetzbuch IX geregelt wird. Dabei richtet sich die Leistung nach dem individuellen Bedarf der Betroffenen.

Das Lebenshilfe Center steht Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Wir beraten Sie gerne

  • zu den Möglichkeiten der individuellen Unterstützung. Dies kann auch einen individuellen und gemeinsam aufgestellten Plan zur gesellschaftlichen Teilhabe und Unterstützung beinhalten.
  • bei Fragen zur Finanzierung und darüber hinaus, sowie bei der Beantragung der Hilfen. Dazu gehören auch die Hilfestellungen beim Umgang mit den jeweiligen Behörden/Pflegekassen, sonstigen Kostenträgern und Anträgen.
  • bei den Behördengängen bzw. bei Besuchen des Medizinischen Dienstes der Pflegekassen
  • bei Fragen zum Schwerbehindertenausweis
  • sowie zu sämtlichen behinderungsspezifischen Themen